Ratgeber · Mietrecht & Eigentümergemeinschaft

Katzennetz Mietwohnung: Was ist erlaubt?

Darf ich als Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen? Muss der Vermieter zustimmen, und was gilt in einer Eigentumswohnung? Hier finden Sie die wichtigsten Regeln, aktuelle Urteile und eine Checkliste für die Anfrage beim Vermieter.

  • Urteile mit Datum und Aktenzeichen
  • Mietwohnung und Eigentumswohnung im Vergleich
  • Checkliste für die Zustimmung des Vermieters
Katzennetz in der Mietwohnung: nahezu unsichtbares Balkonnetz ohne Eingriff in die Fassade Ohne Eingriff in die Bausubstanz

Kurz erklärt

Darf ich als Mieter ein Katzennetz anbringen?

Ob Sie als Mieter ein Katzennetz anbringen dürfen, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Muss dafür gebohrt werden, und verändert das Netz das Erscheinungsbild des Hauses? Ist die Katzenhaltung erlaubt und wird das Netz ohne Eingriff in die Bausubstanz montiert, haben Gerichte Mietern das Katzennetz bereits zugestanden. Am sichersten ist trotzdem die schriftliche Zustimmung des Vermieters vor der Montage.

Wer muss zustimmen?
WohnsituationZustimmung
MietwohnungZustimmung: Vermieter, am besten schriftlich vor der Montage
EigentumswohnungZustimmung: Oft ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit einfacher Mehrheit möglich
Mietwohnung in einer WEGZustimmung: Vermieter und gegebenenfalls die Eigentümergemeinschaft
Eigenes HausZustimmung: In der Regel niemand

Rechtsprechung

Was sagen die Gerichte zum Katzennetz?

Eine einheitliche Linie gibt es nicht. Die Gerichte schauen vor allem darauf, ob in die Fassade gebohrt wird und wie stark das Netz die Optik des Gebäudes verändert. Eine gute Übersicht gibt die Stiftung Warentest.

  • Katzennetz erlaubt: AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg

    Urteil vom 24.09.2020, Az. 18 C 336/19. Erlaubt der Mietvertrag die Katzenhaltung, darf die Mieterin ein Katzennetz anbringen, wenn kein Eingriff in die Bausubstanz nötig ist. Im Haus hingen bereits an elf Balkonen Netze (Bericht der Berliner Zeitung).

  • Zustimmung nötig: AG Berlin-Neukölln

    Urteil vom 12.04.2012, Az. 10 C 456/11. Der Mieter hatte eine Holzkonstruktion mit Netz gebaut. Das Gericht sah darin eine bauliche Veränderung, weil sie das Erscheinungsbild beeinträchtigte, und verlangte die Zustimmung des Vermieters.

  • Eigentumswohnung: OLG Zweibrücken

    Beschluss vom 09.03.1998, Az. 3 W 44/98. Ein deutlich sichtbares Katzennetz galt als bauliche Veränderung, für die die Zustimmung der Eigentümer nötig war. Die Entscheidung erging noch nach altem WEG-Recht.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht. Stand: November 2026.

Was Gerichte besonders prüfen

  • Ist die Katzenhaltung im Mietvertrag erlaubt?
  • Wird in Fassade, Decke oder Geländer gebohrt?
  • Wie stark verändert das Netz die Optik des Hauses?
  • Gibt es im Haus schon andere Katzennetze?
  • Lässt sich das Netz beim Auszug rückstandsfrei entfernen?

Eigentumswohnung

Katzennetz in der Eigentümergemeinschaft

In einer Eigentumswohnung kann ein Katzennetz eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums sein, vor allem wenn Halterungen an Brüstung oder Fassade sitzen oder das Netz das Bild der Wohnanlage deutlich verändert. Seit der WEG-Reform Ende 2020 kann die Eigentümergemeinschaft solche Veränderungen nach § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit erlauben. Ein Katzennetz gehört aber nicht zu den gesetzlich bevorzugten Maßnahmen wie etwa ein Balkonkraftwerk.

Auch ein Netz ohne Bohren ist nicht automatisch erlaubt, wenn es dauerhaft angebracht ist und die Optik stark verändert. Der sicherste Weg ist ein Beschluss in der Eigentümerversammlung vor der Montage. Ausführlich erklärt das fibucom.

Den Antrag für die Eigentümerversammlung bereitet in der Regel die WEG-Verwaltung vor. Sprechen Sie sie frühzeitig an und legen Sie Fotos und eine Beschreibung der geplanten Lösung bei.

Mieter einer Eigentumswohnung?

  • Die Zustimmung Ihres Vermieters ersetzt nicht automatisch den Beschluss der Gemeinschaft.
  • Bitten Sie den Vermieter, das Thema in die nächste Eigentümerversammlung einzubringen.
  • Eine unauffällige, rückstandsfrei entfernbare Lösung erhöht die Chance auf ein Ja.

Checkliste

So bekommen Sie die Zustimmung des Vermieters

  • Mietvertrag prüfen: Ist die Katzenhaltung erlaubt?
  • Schriftlich anfragen, mit Fotos des Balkons und einer kurzen Beschreibung der Lösung.
  • Montage ohne Bohren anbieten, mit Klemm- oder Spannsystem.
  • Zusagen, das Netz beim Auszug rückstandsfrei zu entfernen.
  • Eine unauffällige Farbe wählen, zum Beispiel Schwarz oder Transparent.
  • Die Zustimmung schriftlich geben lassen, eine E-Mail reicht.

Mit unserem kostenlosen Vorab-Angebot haben Sie eine Beschreibung der geplanten Lösung, die Sie Ihrem Vermieter zeigen können. Für Fenster gibt es ebenfalls Systeme ohne Bohren, mehr dazu unter Katzennetz Fenster. Was die Montage kostet, lesen Sie unter Katzennetz Kosten.

Unsere mietfreundliche Lösung

  • Klemm- und Spannsysteme ohne Bohrlöcher
  • Feines Netz, das an der Fassade kaum auffällt
  • Rückstandsfrei abbaubar, beim Umzug mitnehmbar
  • Aufmaß und Montage durch unser Team vor Ort

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Katzennetz in der Mietwohnung

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0162 8924702.

Darf der Vermieter ein Katzennetz verbieten?

Das kommt auf den Einzelfall an. Ist die Katzenhaltung erlaubt und wird das Netz ohne Eingriff in die Bausubstanz montiert, hat zum Beispiel das AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg ein Verbot nicht gelten lassen. Bei Bohrungen oder einer starken optischen Veränderung brauchen Mieter meist die Zustimmung.

Ist ein Katzennetz ohne Bohren immer erlaubt?

Nein, nicht automatisch. Es verbessert aber die Chancen deutlich, weil die Bausubstanz unberührt bleibt und das Netz sich rückstandsfrei entfernen lässt.

Muss ich das Katzennetz beim Auszug entfernen?

In der Regel ja, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ein ohne Bohren montiertes Netz lässt sich ohne Spuren abbauen und in der neuen Wohnung wieder verwenden oder erweitern.

Brauche ich in der Eigentumswohnung einen Beschluss?

Wenn das Netz eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums ist, ja. Die Eigentümergemeinschaft kann sie nach § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit erlauben.

Welches Katzennetz fällt am wenigsten auf?

Ein feines, straff gespanntes Netz in Schwarz oder Transparent ist an den meisten Fassaden aus wenigen Metern Entfernung kaum zu sehen.

Unsere Leistungen

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